Elterngespräche bei schwierigen Themen sind eine Herausforderung für Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe. Der Sozialpädagoge und Fachberater Marius Wagner erklärt, auf welche Haltung es in solchen Gesprächen ankommt und welche Methoden hilfreich sind.
Herr Wagner, wenn Fachkräfte aus der Kinder- und Jugendhilfe eine Kindeswohlgefährdung vermuten, können herausfordernde Elterngespräche anstehen. Worin liegen die besonderen Schwierigkeiten?
Fachkräfte können Elterngespräche meist sehr gut führen und bringen viel Erfahrung im Umgang mit Eltern mit. Von diesen Kompetenzen profitieren sie auch in speziellen Gesprächen. Mein Einblick zeigt: Es gibt viel Erfahrung, und Teams begleiten jüngere Kolleg*innen sehr gut.
Es gibt gleichzeitig einen wesentlichen Unterschied zu Gesprächen zum Thema Kindeswohlgefährdung, und das ist der staatliche Schutzauftrag, der diese Gespräche notwendig macht oder sogar erzwingt. Manchmal müssen Fachkräfte handeln, obwohl die Eltern nicht einverstanden sind. Das Grundgesetz schützt Erziehung der Kinder in Form des Elternrechtes als Privatsache. Doch wenn wir sehen oder erwarten, dass ein Kind in Gefahr gerät oder schwer geschädigt wird, ändert sich das. Dann nutzt der Staat sein Recht, zum Schutz der Kinder in die Erziehung einzugreifen, und das Jugendamt wird tätig. Laut Gesetz müssen Fachkräfte die Eltern auf jeden Fall einbeziehen. Das gehört zum fachlichen Standard. Die einzige Ausnahme ist, wenn das Gespräch das Kind gefährden würde.
Die größte Hürde besteht oft darin, schwierige Dinge anzusprechen – etwa, wenn Kinder von Problemen erzählen. Hier müssen wir den Kontakt zu den Eltern nutzen und gleichzeitig die klare Position vertreten: „Wir haben einen Schutzauftrag und müssen handeln.“ Wenn wir den Eltern wertschätzend begegnen und auf ihre Stärken schauen, finden wir leichter einen Zugang.

Welche Möglichkeiten haben Fachkräfte, diese Gespräche lösungsorientiert zu führen?
Es kommt in erster Linie auf eine wertschätzende und ressourcenorientiere Haltung an. Seminare können helfen, diese Haltung zu entwickeln und zu pflegen. Ich arbeite systemisch und überzeugt: Niemand besitzt die einzig gültige Wahrheit. Jeder Mensch erlebt seine eigene Wirklichkeit und schaut aus dieser Perspektive in die Welt. Wenn Fachkräfte das berücksichtigen, finden sie einen viel besseren Zugang. Dann geht es um Sichtweisen, die auch gleichzeitig nebeneinander stehen dürfen. Die Eltern fühlen sich verstanden und arbeiten eher mit.
Dazu gehört, den Eltern unvoreingenommen zu begegnen und sich ehrlich für ihr Leben zu interessieren, anstatt sie vorzuverurteilen. Die meisten wollen ja nicht, dass es ihrem Kind schlecht geht. Als Methode helfen systemische Fragen, um im Gespräch mit Widerständen umzugehen.
Welche systemischen Fragetechniken können Sie empfehlen?
Wir kennen alle die sogenannten offenen Fragen, mit denen Menschen die Antworten selbst formulieren. Besonders wichtig sind dabei die W-Fragen: was, wer, wo, wann, wozu.
Sehr hilfreich sind auch lösungs- und ressourcenorientierte Fragen. Mit diesen Fragen setzen wir darauf, dass die Eltern das Problem selbst lösen können. Beispiele wären Fragen wie: “Wie können Sie es jeden Morgen schaffen, Ihr Kind in die Kita zu bringen?” oder “Was ermöglicht es Ihnen, ruhig mit Ihrem Kind zu sprechen?”
Bei hypothetischen Fragen geht man davon aus, dass das Problem schon gelöst wäre – zum Beispiel: „Angenommen, Ihr Problem hat sich aufgelöst: Was ist dann anders?“ Das weckt sofort innere Bilder und eigene Ideen bei den Eltern.
Wichtig ist, dass die Fachkräfte bei Elterngesprächen im Kontext einer Kindeswohlgefährdung von einer insofern erfahrenen Fachkraft (INSOFA) begleiten lassen können, um das Gespräch gemeinsam vorzubereiten. Das entlastet sehr. Sie müssen das nicht alles allein machen, sondern können sich Unterstützung holen.
Was folgt nach einem Elterngespräch?
Mit dem Gespräch allein ist es nicht getan. Nachdem wir mit den Eltern die Anhaltspunkte für die Kindeswohlgefährdung ausgetauscht haben, ermutigen wir sie, bei Bedarf Unterstützung anzunehmen. Dafür sollten wir bereits passende Ideen im Kopf haben, oder besser noch, Ideen gemeinsam mit den Eltern entwickeln.
Wenn das Kindeswohl gefährdet ist, sagen wir klar, dass wir wieder mit den Eltern sprechen werden, weil wir als Fachkräfte einen gesetzlichen Schutzauftrag haben und das tun müssen. Dieser Auftrag bedeutet auch, dass wir konkrete Hilfen vereinbaren.
Dann sollte die folgende Haltung greifen: Wir verstehen, was die Eltern uns sagen, sind aber nicht mit der Gefährdung einverstanden. Wir müssen nicht sofort das Jugendamt rufen. Zuerst schauen wir, was wir selbst anbieten können, um dem Kind zu helfen. Erst wenn die Eltern nicht mitarbeiten, schalten wir das Jugendamt ein. Das entscheiden wir je nach Fall und rechtlichen Bestimmungen.
Formal gesehen hängen die Regeln vom Träger und der Kommune ab. Fachkräfte müssen das Gespräch aber immer dokumentieren und den Eltern oft ein Protokoll mitgeben. Ohne Dokumentation geht es nicht. Wir müssen festhalten, was wir vereinbart haben, und nachweisen, dass wir gesprochen haben. Falls sich die Situation später verschlimmert, fragt die Einrichtung genau danach.
Zur Person
Der Diplom-Sozialpädagoge Marius Wagner ist Fachberater Kinderschutz, systemischer Familientherapeut und systemischer Supervisor (DGSF). Für die Paritätische Akademie NRW gibt er Seminare zu den Themen Kinderschutz und Kindeswohlgefährdung.
Artikelfoto: Farknot Architekt/Getty Images

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