Viele Klient*innen von Schuldnerberatungsstellen haben Anspruch auf Leistungen nach SGB II. Zum 01.01.2023 treten neue Regelungen in Kraft, u.a. das von der Bundesregierung öffentlichkeitswirksam angekündigte neue Bürgergeld. Die Änderungen sollen in diesem Seminar beleuchtet werden.
- Bedarfsgemeinschaft
- Bedarfsberechnung
- Regelleistungen
- Einsatz von Einkommen und Vermögen
- Freibetrag für Erwerbstätige
- Bildung und Teilhabe-Schulbedarfe
- Ehrenamtliche Tätigkeiten
- Darlehen - Aufrechnung von Leistungen
- Sanktionen
Ihr Nutzen
Sie erhalten einen kompakten Überblick über die Neuregelungen im SGB II. Sie können Personen im Leistungsbezug beraten und ihre tatsächlichen Ansprüche ermitteln. Dabei beachten wir auch besondere Fälle wie bspw. Bedarfsgemeinschaften .Barrierefreiheit
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