Programm | Kursdetails
Durch das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) kommen auch auf soziale Organisationen neue Verpflichtungen zu. Sog."Whistleblower" werden weitgehend vor arbeitsrechtlichen Sanktionen geschützt, um somit die Aufdeckung von Missständen und Rechtsverstößen im Beschäftigungskontext zu erleichtern. Konkret müssen Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden, auch unter Beachtung des Datenschutzes, interne Hinweisgebersysteme (Meldestellen) einrichten. Wir geben einen kompakten Überblick über die zentralen Aspekte des Gesetzes und die Maßnahmen, die Sie jetzt ergreifen müssen, da das Gesetz zum 02.07.2023 in Kraft tritt. Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitenden haben für die Einrichtung interner Meldestellen eine Übergangszeit bis zum 17.12.2023.

Inhalte

  • Grundlagen und Umsetzungsfristen
  • Anforderungen an interne Hinweisgebersysteme
  • Die Einrichtung externer Meldestellen
  • Spannungsverhältnis Informationspflicht vs. Vertraulichkeitsgebot
  • Datenschutzrechtliche Aspekte und Rolle der Datenschutzbeauftragten
  • Vorgehen bei der Datenschutzfolgeabschätzung im Zusammenhang mit dem HinSchG
  • Technisch-organisatorische Maßnahmen zur Erfüllung des HinSchG

Ihr Nutzen

Sie sind vorbereitet, die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes zu erfüllen und verbessern dazu den Schutz personenbezogener Daten in Ihrer Organisation. Sie kennen die Maßnahmen, die Sie ergreifen müssen und können gezielt ein Hinweisgebersystem einrichten.

Technischer Hinweis

Das Seminar findet Online via ZOOM statt. Voraussetzung für die Teilnahme ist ein Internetzugang sowie ein entsprechendes Endgerät. Wir empfehlen einen PC oder Laptop. Für Ton und Bild sind Mikrofon und Kamera erforderlich, in Laptops und mobilen Endgeräten ist beides in der Regel verbaut.

Einige Tage vor dem Termin erhalten Sie eine separate E-Mail, in der alle Zugangsdaten enthalten sind.

Ein technischer Support wird Ihnen ebenfalls während der Veranstaltung zur Verfügung stehen.

Barrierefreiheit

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