Programm | Kursdetails
Welche Daten darf eine Einrichtung von ihren Kund*innen bzw. Klient*innen oder von Vereinsmitgliedern sammeln? Welche dürfen weitergegeben werden? Wann und wie sind die Daten zu vernichten? Datenschutz gewinnt an Bedeutung, insbesondere durch die Anforderungen von Kostenträgern im Rahmen eines Qualitätsmanagement-Systems oder einer Zertifizierung zur Trägerzulassung.

Unternehmen, die personenbezogene Daten erheben, verarbeiten und nutzen, haben nach § 38 des Bundesdatenschutzgesetzes eine*n Datenschutzbeauftragte*n zu bestellen. Dies trifft auf soziale Einrichtungen und Dienste ebenso zu wie auf jedes andere Unternehmen. Zu betrieblichen Datenschutzbeauftragten dürfen nur Personen bestellt werden, die die erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzen. Diese Fortbildung bietet Ihnen das erforderliche Wissen in kompakter Form. Sie ist gegliedert in die rechtlichen Grundlagen (Modul 1) und die praktische Anwendung des Datenschutzes in sozialen Einrichtungen (Modul 2).

Inhalte

  • Datenschutzrecht allgemein (EU-DSGVO, BDSG)
  • Verschiedene Kategorien von Daten/ Besonders schützenswerte Daten
  • Schweigepflichten
  • Sozialdatenschutz
  • Rolle des*der Datenschutzbeauftragten im Betrieb
  • Verfahren und Techniken der automatisierten Datenverarbeitung
  • Erstellung eines Datenschutzkonzepts
  • Datenschutzbeauftragte als Multiplikator*innen


Im ersten Teil erhalten Sie grundlegende Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen des Datenschutzes. Im zweiten Teil liegt der Schwerpunkt auf der praktischen Umsetzung in Ihrer Organisation. Der Kurs geht auf die wesentlichen Aspekte der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung ein.

Ihr Nutzen

Mit dieser viertägigen Fortbildung erwerben Sie das nötige Rüstzeug für Ihre Aufgabe als Datenschutzbeauftragte*r. Sie wissen, welche Aufgaben und welche Rolle Sie in Ihrer Einrichtung wahrnehmen, und sind in der Lage, die ersten Schritte in Ihrem neuen Amt kompetent und selbstsicher auszuführen. Sie können konkrete Fragen zur Umsetzung des Datenschutzes in Ihrer Einrichtung in die Fortbildung mit einbringen.

Barrierefreiheit

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