Programm | Kursdetails

Veranstaltung "Qualifizierung als insoweit erfahrene Fachkraft im Sinne des § 8a SGB VIII" (Nr. 2300031) ist für Anmeldungen nicht freigegeben.

Wenn es Hinweise darauf gibt, dass das Wohl von Kindern oder Jugendlichen gefährdet ist, sollen pädagogische Fachkräfte aktiv werden. In § 8a des SGB VIII wird vorgegeben, wie Sie bei gewichtigen Anhaltspunkten vorgehen. Die darin festgehaltenen Standards sind zum einen rechtlich bindend für Mitarbeiter*innen in der Kinder- und Jugendhilfe, zum anderen hilfreiche Handlungsleitlinien für den Kinderschutz.

Diese Kursreihe ist an alle Fachkräfte gerichtet, die sowohl mit Kindern im Elementarbereich als auch mit Jugendlichen in den unterschiedlichsten pädagogischen Arbeitsfeldern arbeiten. Sie erwerben das erforderliche Fachwissen, um den Schutzauftrag umzusetzen und als insoweit erfahrene Fachkraft in der Praxis zu beraten. Dabei werden alle Altersstufen von Kindern und Jugendlichen von 0 bis 18 Jahren berücksichtigt. In jedem Modul wird der Praxistransfer sichergestellt, indem Fallbeispiele angewendet und Beratungssituationen erprobt werden.
Die Kursreihe bildet die Grundlage für den Aufbaukurs zur Fachberatung für den Kinderschutz in der Kinder- und Jugendhilfe. Alle, die sich auf ihre Zielgruppe spezialisieren wollen, können anschließend an den Kursreihen „Fachkraft für den Kinderschutz in der Kinder- und Jugendhilfe-Aufbau“ teilnehmen. In diesen Angeboten erwerben Sie Fachwissen und Methodenkompetenz bezogen auf Ihre Berufspraxis und die Zielgruppe Ihrer Arbeit.

Inhalte

Jedes Modul beinhaltet zusätzlich je drei Unterrichtseinheiten Selbstlernphasen, in denen Sie die Materialien bearbeiten und nachbereiten sowie ggfs. beispielhafte Fälle vorbereiten.

Modul 1 (2 Tage): Kontexte und Formen der Kindeswohlgefährdung

  • Gesellschaftliche Kontexte von Kinderschutz
  • Einführung in § 8a SGB VIII
  • Formen der Kindeswohlgefährdung: körperliche, psychische und sexuelle Misshandlung, Vernachlässigung, Miterleben von Gewalt
  • Dynamik in den unterschiedlichen Formen
  • Zugang zu Sorgeberechtigten
  • Erläuterung anhand von Fallbeispielen

Modul 2 (online, 1 Tag): Rechtliche Rahmenbedingungen des Kinderschutzes

  • Kinder und Eltern als Grundrechtsinhaber*innen
  • Rechtsgrundlagen für staatliches und delegiertes Handeln
  • § 8a SGB VIII, Vergleich mit § 4 KKG und § 1666 BGB
  • Datenschutz und Schweigepflicht
  • Anwendung der Rechtsvorschriften in der Praxis
  • Rolle des Familiengerichts

Modul 3 (2 Tage): Gefährdungseinschätzung/Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

  • Methoden und Instrumente zur Gefährdungseinschätzung
  • Vor- und Nachteile von Einschätzungsbögen
  • Anwendung an Fallbeispielen der Teilnehmer*innen
  • Einbeziehung von Kindern und von Jugendlichen
  • Kontaktaufbau und Gestaltung der Einbeziehung
  • Erprobung von Beratungssituationen

Modul 4 (2 Tage): Beteiligung von Eltern/Kooperation im Hilfesystem

  • Einbeziehung von Eltern - „Kontakt im Konflikt“
  • „Schwieriges zur Sprache bringen“ - Gesprächsführung
  • Problemakzeptanz, Problemkongruenz, Hilfeakzeptanz
  • Erprobung von Beratungssituationen
  • Anwendung an Fallbeispielen
  • Kindeswohlgefährdung in Institutionen
  • Chancen und Risiken in der Kooperation der professionellen Akteur*innen
  • Rolle der Teilnehmer*innen als Fachkraft in der eigenen Institution

Ihr Nutzen

Auf Basis der rechtlichen Bestimmungen erwerben Sie erforderliches Fachwissen, um den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung auszuführen. Sie lernen konkrete Instrumente kennen, die Sie auf diese Aufgabe vorbereiten und Sie in der Praxis unterstützen. Sie spezialisieren sich im Sinne des § 8a SGB VIII zum Thema Kinderschutz und erfüllen bei vorliegender Berufserfahrung am Ende des Kurses die Grundanforderungen an eine insoweit erfahrene Fachkraft.

Technischer Hinweis für das Online-Seminar Modul 2

Voraussetzung für die Teilnahme ist ein Internetzugang sowie ein entsprechendes Endgerät. Wir empfehlen einen PC oder Laptop mit einem aktuellen Browser. Alternativ ist der Zugang auch mit dem Smartphone oder Tablet (via App) möglich. Für Ton und Bild sind Mikrofon und Kamera erforderlich, in Laptops und mobilen Endgeräten ist beides in der Regel verbaut. Falls Sie kein Mikrofon/Headset besitzen, können Sie sich per Telefon zuschalten.

Einige Tage vor dem jeweiligen Online-Termin erhalten Sie eine separate E-Mail, in der alle Zugangsdaten, Einwahlnummer und Link sowie ergänzende Informationen enthalten sind.

Barrierefreiheit

Sie benötigen ein barrierefreies Angebot? Kontaktieren Sie uns. Gern setzen wir uns dafür ein, dass Sie bestmöglich teilnehmen können.


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