Als Teilnehmer*in dieses Qualifizierungskurses entwickeln Sie Ihre pädagogischen Vorkenntnisse in der teil- und stationären Jugendhilfe weiter. Sie qualifizieren sich zur Betreuungskraft und erweitern dadurch Ihren beruflichen Einsatzbereich.
Sie erlernen verschiedene Gesprächstechniken und Beratungsansätze für Ihre tägliche Arbeit. Sie lernen Theorien der Entwicklungspsychologie kennen und wie Sie professionell mit Förderbedarfen umgehen. Sie üben Handlungsstrategien der Gewaltprävention und Deeskalation ein, um Konflikte und herausfordernde Situationen kompetent zu meistern. Sie beschäftigen sich im Qualifizierungskurs mit Themen der Diversität, Stigmata und sozialer Ausgrenzung vor dem Hintergrund relevanter Lebenssituationen wie Ausgrenzung im Zusammenhang mit Sucht, Migration, Geschlechteridentität und Behinderung im Jugendalter. Außerdem erarbeiten Sie sich Grundlagen zum Kinderschutz und lernen Möglichkeiten zur Prävention sexueller Gewalt kennen. Die theoretischen Grundlagen werden in Bezug zu Ihrer praktischen Arbeit gesetzt und gemeinsam im Plenum und in Peergroup-Arbeit reflektiert. Den Abschluss des Kurses bildet ein Gruppenfachgespräch, welches als Lernergebniskontrolle durchgeführt wird.
Sie erhalten nach erfolgreichem Abschluss des Kurses ein Zertifikat der Paritätischen Akademie NRW. Eine Anwesenheit von 80 Prozent in den synchronen Lerneinheiten (Präsenz- und Onlinemodulen), die Teilnahme an Peergroup-Gesprächen sowie die erfolgreiche Teilnahme am Gruppenfachgespräch als Lernergebniskontrolle zum Abschluss des Kurses sind hierfür erforderlich. Der Qualifizierungskurs ist durch die Landschaftsverbände anerkannt. In den Online-Seminaren ist es Pflicht, die Kamera anzuschalten, um die Teilnahme bescheinigen zu können.
Bereits ab der Anmeldung zu dieser Weiterbildung dürfen Sie als Mitarbeiter*in in Trägerverantwortung als Betreuungskraft arbeiten, sofern der Start der Weiterbildung nicht mehr als 3 Monate in der Zukunft liegt. Um an der Weiterbildung teilnehmen zu können, wird ein abgeschlossenes Studium bzw. eine abgeschlossene Ausbildung vorausgesetzt. Die Paritätische Akademie NRW ist als AZAV-Träger anerkannt. Daher können Arbeitgeber für Teilnehmende unserer beruflichen Bildungsangebote dem Grunde nach Qualifizierungsgeld nach § 82a SGB III beantragen. Auch wenn die Maßnahme aktuell noch keine AZAV- Anerkennung hat.
Die Verpflegung in diesem Seminar besteht aus Getränken (Wasser + Kaffee) sowie zum Mittagessen eine Suppe mit Baguette.
Die 300 Unterrichtseinheiten (UE) teilen sich auf 18 Präsenztage (144 UE) und 14 Onlinelerntage (108 UE), Peergroup-Arbeit (20 UE) und Selbstlerneinheiten (28 UE) auf. Bei der Peergroup-Arbeit reflektieren Sie gemeinsam in kleinen Gruppen das gelernte in Bezug auf Ihren Arbeitsalltag, bei den Selbstlerneinheiten handelt es sich um Textarbeit und Hausaufgaben, die zwischen den Modulen bearbeitet werden.
Sie erlernen verschiedene Gesprächstechniken und Beratungsansätze für Ihre tägliche Arbeit. Sie lernen Theorien der Entwicklungspsychologie kennen und wie Sie professionell mit Förderbedarfen umgehen. Sie üben Handlungsstrategien der Gewaltprävention und Deeskalation ein, um Konflikte und herausfordernde Situationen kompetent zu meistern. Sie beschäftigen sich im Qualifizierungskurs mit Themen der Diversität, Stigmata und sozialer Ausgrenzung vor dem Hintergrund relevanter Lebenssituationen wie Ausgrenzung im Zusammenhang mit Sucht, Migration, Geschlechteridentität und Behinderung im Jugendalter. Außerdem erarbeiten Sie sich Grundlagen zum Kinderschutz und lernen Möglichkeiten zur Prävention sexueller Gewalt kennen. Die theoretischen Grundlagen werden in Bezug zu Ihrer praktischen Arbeit gesetzt und gemeinsam im Plenum und in Peergroup-Arbeit reflektiert. Den Abschluss des Kurses bildet ein Gruppenfachgespräch, welches als Lernergebniskontrolle durchgeführt wird.
Sie erhalten nach erfolgreichem Abschluss des Kurses ein Zertifikat der Paritätischen Akademie NRW. Eine Anwesenheit von 80 Prozent in den synchronen Lerneinheiten (Präsenz- und Onlinemodulen), die Teilnahme an Peergroup-Gesprächen sowie die erfolgreiche Teilnahme am Gruppenfachgespräch als Lernergebniskontrolle zum Abschluss des Kurses sind hierfür erforderlich. Der Qualifizierungskurs ist durch die Landschaftsverbände anerkannt. In den Online-Seminaren ist es Pflicht, die Kamera anzuschalten, um die Teilnahme bescheinigen zu können.
Bereits ab der Anmeldung zu dieser Weiterbildung dürfen Sie als Mitarbeiter*in in Trägerverantwortung als Betreuungskraft arbeiten, sofern der Start der Weiterbildung nicht mehr als 3 Monate in der Zukunft liegt. Um an der Weiterbildung teilnehmen zu können, wird ein abgeschlossenes Studium bzw. eine abgeschlossene Ausbildung vorausgesetzt. Die Paritätische Akademie NRW ist als AZAV-Träger anerkannt. Daher können Arbeitgeber für Teilnehmende unserer beruflichen Bildungsangebote dem Grunde nach Qualifizierungsgeld nach § 82a SGB III beantragen. Auch wenn die Maßnahme aktuell noch keine AZAV- Anerkennung hat.
Die Verpflegung in diesem Seminar besteht aus Getränken (Wasser + Kaffee) sowie zum Mittagessen eine Suppe mit Baguette.
Inhalte
Die Qualifizierungsmaßnahme „Quereinstieg in die stationäre und teilstationäre Jugendhilfe gem. SGB VIII und Eingliederungshilfe für Minderjährige gem. SGB IX“ umfasst 300 Unterrichtseinheiten, in denen Sie sich relevantes Wissen über das Arbeitsfeld der teil- und vollstationären Jugendhilfe erarbeiten. Wir haben den Zertifikatskurs in einem Blended Learning Format (Kombination aus Online- und Präsenztagen) gestaltet, der auf Ihre Bedürfnisse ausgerichtet ist.Die 300 Unterrichtseinheiten (UE) teilen sich auf 18 Präsenztage (144 UE) und 14 Onlinelerntage (108 UE), Peergroup-Arbeit (20 UE) und Selbstlerneinheiten (28 UE) auf. Bei der Peergroup-Arbeit reflektieren Sie gemeinsam in kleinen Gruppen das gelernte in Bezug auf Ihren Arbeitsalltag, bei den Selbstlerneinheiten handelt es sich um Textarbeit und Hausaufgaben, die zwischen den Modulen bearbeitet werden.
Modul 1: Arbeitsfeld teil- und stationäre Jugendhilfe und Eingliederungshilfe für Minderjährige (Blended Learning)
- Auftrag der erzieherischen Hilfen
- Strukturen des deutschen Jugendhilfesystems
- Rolle und Selbstverständnis von Einrichtungen
- Pädagogische Grundhaltung und Leitbilder
Modul 2: Gesprächstechniken und Beratungsansätze (Präsenz)
- Systemischer Ansatz
- Familiensysteme
- Elternarbeit
- Kollegiale Beratung
Modul 3: Entwicklungspsychologie, Psychiatrie und Entwicklungsbedarfe (Blended Learning)
- Inklusion
- ICD li>
- Körperliche Entwicklung und Gesundheit
- Resilienz, Trauma und Psychiatrie
Modul 4: Diversität der Lebenswelt (Online)
- Biographiearbeit
- Migration und Rassismus
- Stigmata und soziale Ausgrenzung
Modul 5: Rechtliche Grundlagen (Online)
- Grundlegende Paragrafen des SGB VIII und SGB IX
- Aufsichtspflicht, Sorgfaltspflicht und Weisungsrecht
- Jugendschutzgesetz
Modul 6: Gewaltprävention und Deeskalation (Präsenz)
- Gruppendynamiken in den Wohnformen und allgemein
- Pädagogische Interaktion
- Reflexion der eigenen Haltung
Modul 7: Kinderschutz generell und in der Einrichtung (Blended Learning)
- Kinderrechte, Partizipation und Prävention
- Organisationale Schutzkonzepte
- Einbezug von Fachstellen und Sozialpädagogische Diagnostik
Modul 8: Abschluss (Präsenz)
- Abschlussleistung und Lernergebniskontrolle
Barrierefreiheit
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