Programm | Kursdetails
Der Umgang mit selbstständiger Lehr- bzw. Honorartätigkeit, Übungsleiterpauschale und geringfügige Beschäftigung ist für Einrichtungen der Weiterbildung und damit auch für die Familienbildung aktuell eine große Herausforderung.

Dr. Yannik Beden (Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Kanzlei Hille Beden) erläutert die Folgen des Herrenberg-Urteils sowie die aktuell geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen. Hintergrund ist, dass Lehrende und Dozierende in vielen Einrichtungen auf Basis freier Honorarverträge tätig sind und damit in der Regel keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden. In Prüfungen der Deutschen Rentenversicherung werden diese Vertragsverhältnisse jedoch zunehmend beanstandet, oft mit der Folge einer rückwirkenden Feststellung von Sozialversicherungspflicht.
Zudem wird die seit 1. März 2025 geltende Übergangsregelung (§ 127 SGB IV) vorgestellt, die unter bestimmten Voraussetzungen Honorarverträge mit Lehrkräften bis zum 31.12.2026 absichern kann. Im Anschluss ist Zeit für Fragen.
Dieses Seminar findet im Rahmen des Innovationsprojektes der LAGen der Familienbildung in NRW statt und ist für Mitarbeiter*innen der Familienbildung kostenfrei.
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