Dieser ressourcenorientierte Ansatz dient dem Ziel, die Auswirkungen der Beeinträchtigungen für die Gesundheit zu erfassen. Kontextfaktoren inklusive der Nutzung der Ressourcen des bestehenden gesundheitlichen Versorgungssystems werden darin einbezogen. Ziel ist die möglichst umfassende Teilhabe (Partizipation) am gesellschaftlichen Leben. Um dieses Ziel zu erreichen und den erforderlichen Unterstützungsbedarf zu ermitteln, sollen einerseits die Einschränkungen bestehender Funktionsfähigkeit und Behinderung erfasst und andererseits die Kontextfaktoren, das heißt umwelt- und personenbezogene Faktoren, bestimmt werden.
Die dadurch ermittelte funktionale Gesundheit wird als Kriterium verstanden, um Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen mit weltweit gültigen Maßstäben herzustellen. Diese Philosophie hat längst Eingang in unser Rechtssystem gefunden. Das SGB IX ist wesentlich geprägt von der Terminologie der ICF, Selbstbestimmung und Teilhabe sind inzwischen Schlüsselbegriffe aktueller Sozialgesetzgebung. Das BTHG verwendet die Begriffe der ICF und schreibt im § 118 vor, dass die Ermittlung des individuellen Hilfebedarfs des Leistungsberechtigten durch ein Instrument erfolgen muss, das sich an der ICF orientiert.
Inhalte
Im Seminar werden die Ziele, Strukturen und Inhalte der ICF vorgestellt. Es geht um ein Verständnis zur personenzentrierten Förderplanung. In Kleingruppen erarbeiten Sie praxisbezogene Aufgaben und vertiefen anhand von Fallbeispielen die Inhalte der ICF.Ihr Nutzen
Sie lernen die Struktur der ICF kennen und können Sie sicher anwenden.Dozent*in
Irene Börstler
Dipl.-Sozialpädagogin
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