Damit ist der Träger oft gleichzeitig in der Rolle des Vermieters und auch des Mieters. Das Anmieten und die Weitervermietung an Klient*innen unterliegt allerdings nicht dem normalen Mietrecht, sondern wie ein gewinnorientiertes Unternehmen dem Gewerberaummietrecht. Hier gelten andere Regeln als im Mietrecht, zum Beispiel ein schlechterer Kündigungsschutz für den mietenden Träger.
Inhalte
- Zustandekommen des Mietverhältnisses
- Mängel und weitere Fragen zum Mietverhältnis
- Kündigung und Vermieterpflichten bei Beendigung
- Der Verein in der Rolle als Vermieter: Vertragsbestandteile, WBVG
- Mieterhöhungen, Betriebskosten, Gewährleistungsrechte
- Beendigung des Mietverhältnisses
Ihr Nutzen
In einer zweitägigen Veranstaltung erhalten Sie rechtliche Informationen zur Rolle als Mieter und Vermieter von Wohnraum. Insbesondere erhalten Sie Hinweise, wie Sie als Träger Einfluss auf die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit dem*der Vermieter*in nehmen können, um so Wohnraum längerfristig für Ihre*Ihren Klient*innen zu sichern.Bitte beachten Sie ...
In dieser Fortbildung gehen wir nicht näher auf die Umsetzung des neuen BTHG ab 2020, insbesondere betriebswirtschaftliche Fragen ein. Neuerungen des BTHG ändern nichts an der Rechtsstellung des Trägers in Mietverhältnissen.
Dozent*in
Benjamin Raabe
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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