Mehrere Kinder spielen Tauziehen im Freien und ziehen gemeinsam an einem Seil. Ein Kind vorne lacht, im Hintergrund ziehen weitere Kinder mit am Seil.
Zertifikatskurs

Fachkraft für den Kinderschutz

Grundqualifikation nach § 8a SGB VIII

08.04.2027

– 09.07.2027

Anmeldeschluss: 07.01.2027

Als Fachkraft der Kinder- und Jugendhilfe übernehmen Sie nach § 8a SGB VIII Verantwortung für den Schutz von Kindern und Jugendlichen.

Ziel
Sie erkennen Anzeichen für Kindeswohlgefährdung frühzeitig, schätzen Risiken sicher ein und handeln gezielt. Dabei wenden Sie gesetzliche Standards praxisnah an und stärken Ihre Handlungssicherheit im Kinderschutz.

Voraussetzung
Sie arbeiten aktuell als Fachkraft in der Kinder- und Jugendhilfe oder in angrenzenden Bereichen wie Schule oder Gesundheitswesen.

Zertifikat
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein Zertifikat der Paritätischen Akademie und erwerben die Grundqualifikation als Kinderschutzfachkraft (§ 8a SGB VIII).

Anerkennung
Eine bundesweit einheitliche Regelung zur Qualifizierung als insoweit erfahrene Fachkraft (IseF) besteht nicht. Jugendämter und Träger legen die Anforderungen vor Ort fest. Maßgeblich sind in der Regel Berufserfahrung und absolvierte Fortbildungen. Auskunft zu den konkreten Voraussetzungen erhalten Sie beim zuständigen Jugendamt.

Weiterführende Kurse
Die Aufbauqualifizierung richtet sich an Fachkräfte, die ihr Wissen im Kinderschutz vertiefen und ihre Beratungskompetenz nach § 8a und § 8b SGB VIII ausbauen möchten. Den Zertifikatskurs „Fachberatung Kinderschutz“ können Sie direkt im Anschluss buchen – idealerweise beim selben Dozenten.

Inhalte

Modul 1: Kontexte und Formen der Kindeswohlgefährdung (Präsenz)

  • Rolle und Aufgabe einer insoweit erfahrenen Fachkraft und Differenzierung zur Rolle der Fachberatung
  • gesetzlicher Schutzauftrag
  • präventiver und intervenierender Kinderschutz
  • Einführung in § 8a SGB VIII
  • Formen der Kindeswohlgefährdung
  • Dynamik in den unterschiedlichen Formen
  • Zugang zu Sorge- und Erziehungsberechtigten

Modul 2: Rechtliche Rahmenbedingungen des Kinderschutzes (Online)

  • Kinder und Eltern als Grundrechtsinhaber*innen
  • Vergleich von § 8a SGB VIII mit § 4 KKG und § 1666 BGB

Modul 3: Gefährdung einschätzen, Kinder und Jugendliche, sowie Eltern, beteiligen (Präsenz)

  • Instrumente zur Gefährdungseinschätzung
  • Methoden der entsprechenden Fallberatung im Team
  • Vor- und Nachteile von Einschätzungsbögen
  • Kontakt zu Kindern und Jugendlichen aufbauen und sie bei der Gefährdungseinschätzung und Hilfeplanung einbeziehen
  • Arbeiten an Fallbeispielen

Modul 4: Eltern beteiligen/Im Hilfesystem kooperieren (Präsenz)

  • Eltern bzw. Erziehungsberechtigte bei der Gefährdungseinschätzung und Hilfeplanung einbeziehen
  • Problemakzeptanz, Problemkongruenz, Hilfeakzeptanz
  • Kinderschutz im Netzwerk

Jedes Modul beinhaltet zusätzlich zu den angegebenen Unterrichtszeiten 3 Unterrichtseinheiten. In der eigenverantwortlichen Lernzeit bereiten Sie Lerninhalte vor und nach und vertiefen sie.

Fragen zum Kurs? Sprechen Sie uns an:

  • Kerstin Steinborn

    Kerstin Steinborn

    Bildungsreferentin

    0202 28 22 526

    kerstin.steinborn@paritaet-nrw.org

  • Platzhalterbild Fatima El Boujdani

    Fatima El Boujdani

    Sachbearbeiterin

    0202 28 22 228

    seminare@paritaet-nrw.org

Barrierefreiheit

Sie benötigen ein barrierefreies Angebot? Kontaktieren Sie uns. Gern setzen wir uns dafür ein, dass Sie bestmöglich teilnehmen können.

Technischer Hinweis

Das Seminar findet Online via ZOOM statt. Voraussetzung für die Teilnahme ist ein Internetzugang sowie ein entsprechendes Endgerät. Wir empfehlen einen PC oder Laptop. Für Ton und Bild sind Mikrofon und Kamera erforderlich, in Laptops und mobilen Endgeräten ist beides in der Regel verbaut.

Einige Tage vor dem Termin erhalten Sie eine separate E-Mail, in der alle Zugangsdaten enthalten sind. Ein technischer Support wird Ihnen ebenfalls während der Veranstaltung zur Verfügung stehen.

Kursnummer: 2700104