Qualifizierungsmaßnahme gemäß Personalverordnung

Qualifizierung zur Fachkraft (160 Zeitstunden)

Qualifizierungsmaßnahme gemäß Personalverordnung

Sie möchten als Fachkraft in der Kindestagesbetreuung arbeiten? Wenn Sie eine Qualifizierungsmaßnahme (Umfang mindestens 160 Zeitstunden) begonnen oder erfolgreich abgeschlossen haben und weitere Voraussetzungen erfüllen, können Sie auch mit Fachkraftstunden eingesetzt werden, wenn Sie zu folgenden Berufsgruppen gehören: 

  • Personen, die die erste Staatsprüfung bzw. einen Masterabschluss für das Lehramt an Grundschulen erfolgreich absolviert haben (§ 2 Abs. 2 Nr. 4) 
  • Personen mit pädagogischer Ausbildung, die über eine Ausnahmeregelung als weitere Fachkraft (§ 9 Absatz 1 PersVO) oder als Ergänzungskraft (§ 9 Absatz 2 PersVO) eingesetzt werden 
  • Personen, die den fachtheoretischen Prüfungsteil der Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher vor mehr als vier Jahren erfolgreich abgeschlossen haben, aber über keine staatliche Anerkennung verfügen, weil sie kein Berufspraktikum mit fachpraktischer Prüfung abgeleistet haben (§ 10 Abs. 3) 
  • Personen mit einer abgeschlossenen logopädischen, motopädischen, physiotherapeutischen, ergotherapeutischen, theaterpädagogischen, kulturpädagogischen, musikpädagogischen Ausbildung sowie Absolvent*innen der Studiengänge Religionspädagogik oder Bildungswissenschaft (§ 11 Abs. 2) 

Die vollständige Personalverordnung NRW und weitere gesetzliche Grundlagen des Landes NRW für die Kindertagesbetreuung finden Sie über den Button. 

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Sie können sich dazu weiter beraten lassen und entsprechende Anträge beim zuständigen Landschaftsverband (LWL oder LVR) stellen. Das geht beim jeweiligen Träger der Einrichtung bei den Landesjugendämtern. Beim für Sie zuständigen Landschaftsverband erhalten Sie weitere Informationen.
 

Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL):

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Landschaftsverband Rheinland (LVR):

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Aktuelle Anbieter der Qualifizierungsmaßnahme im Rahmen der Personalverordnung finden Sie hier:

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Als Mitgliedsorganisation des Paritätischen Landesverbandes NRW erhalten Sie zudem von Ihren zuständigen Fachreferent*innen Unterstützung und Beratung für Ihre Anliegen:

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Kontakt

Portrait Catharina Schäfer

Catharina Schäfer

Bildungsreferentin Berufliche Bildung

Telefon: 0202 28 22 236
catharina.schaefer@paritaet-nrw.org