Qualifizierungsmaßnahme gemäß Personalverordnung

Qualifizierungsmaßnahme für den Einsatz als Fachkraft in der Kindertagesbetreuung

Die Verordnung zu den Grundsätzen über die Qualifikation und den Personalschlüssel (Personalverordnung) des Landes NRW vom 04. August 2020 bestimmt, mit welchen Qualifikationen Personen als sozialpädagogische Fachkraft, weitere Fachkraft, Ergänzungskraft und als Berufspraktikant*innenen gewertet und in der Kita eingesetzt werden können.
Durch die erfolgreiche Teilnahme einer Qualifizierungsmaßnahme mindestens im Umfang von 160 Zeitstunden und bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen können auch die folgenden Berufsgruppen auf Fachkraftstunden eingesetzt werden:

  • Personen, die die erste Staatsprüfung bzw. einen Masterabschluss für das Lehramt an Grundschulen erfolgreich absolviert haben (§ 2 Abs. 2 Nr. 4).
  • Personen, die den fachtheoretischen Prüfungsteil der Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher vor mehr als vier Jahren erfolgreich abgeschlossen haben, aber über keine staatliche Anerkennung verfügen, weil sie kein Berufspraktikum mit fachpraktischer Prüfung abgeleistet haben (§ 10 Abs. 3).
  • Personen mit einer abgeschlossenen logopädischen, motopädischen, physiotherapeutischen, ergotherapeutischen, theaterpädagogischen, kulturpädagogischen, musikpädagogischen Ausbildung sowie Absolvent*innen der Studiengänge Religionspädagogik oder Bildungswissenschaft (§ 11 Abs. 2).

Die vollständige Personalverordnung NRW und weitere gesetzliche Grundlagen des Landes NRW für die Kindertagesbetreuung finden Sie über den Button.

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Die entsprechende Beratung und Antragstellung erfolgt durch den jeweiligen Träger der Einrichtung bei den Landesjugendämtern. Beim für Sie zuständigen Landschaftsverband erhalten Sie weitere Informationen.

Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL):

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Landschaftsverband Rheinland (LVR):

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Aktuelle Anbieter der Qualifizierungsmaßnahme im Rahmen der Personalverordnung finden Sie hier:

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Als Mitgliedsorganisation des Paritätischen Landesverbandes NRW erhalten Sie zudem von Ihren zuständigen Fachreferent*innen Unterstützung und Beratung für Ihre Anliegen:

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Kontakt

Portrait Marina Kürzinger

Marina Kürzinger

Bildungsreferentin Berufliche Bildung

Telefon: 0202 28 22 244
marina.kuerzinger@paritaet-nrw.org

 
Portrait Tanja Marquardt

Tanja Marquardt

Teamleiterin Berufliche Bildung

Telefon: 0202 28 22 236
tanja.marquardt@paritaet-nrw.org