Qualifizieren Sie Mitarbeiter*innen in der (teil-)stationären Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe für Minderjährige zu Betreuungskräften A+
Praxisintegrierte Qualifizierung „Quereinstieg in die stationäre Jugendhilfe gem. SGB VIII und Eingliederungshilfe gem. SGB IX"
Vergrößern Sie Ihren Personalbestand an Betreuungskräften in Ihrer (teil-) stationären Jugendhilfe- und Eingliederungshilfeeinrichtung für Minderjährige. Mit diesem Qualifizierungskurs bilden Sie Quereinsteiger*innen mit einer artverwandten Fachausbildung (sogenannte Betreuungskräfte A+) in Ihrer Organisation weiter! Bereits ab der Anmeldung zu dieser Weiterbildung dürfen diese Mitarbeiter*innen in Trägerverantwortung analog als Betreuungskräfte A eingesetzt werden. Der Kurs ist durch den LVR und LWL anerkannt. Eine Einstufung in den Personalschlüssel kann daher mit der Aufnahme der Qualifizierung erfolgen.
Folgende Fachkräfte sind beispielsweise für die Qualifizierung zugelassen:
- Lehrer*innen
- Logopäd*innen
- Physiotherapeut:*innen
- Arbeitspädagog*innen/ -erzieher*innen
- Hebammen
- Gesundheitspfleger*innen (u.a. Pflegefachkräfte, Kinderkrankenpfleger*innen)
- Familienpfleger*innen
- Kulturpädagog*innen (u.a. Kunst-, Theater- und Musikpädagog*innen) BA
- Bildungswissenschaften
- Religionspädagog*innen
Es wird ein abgeschlossenes Studium bzw. eine abgeschlossene Ausbildung vorausgesetzt.
Der Qualifizierungskurs umfasst 300 Unterrichtseinheiten und ist auf die spezifischen Anforderungen im pädagogischen Alltag Ihrer stationären und teilstationären Jugendhilfeeinrichtungen sowie Wohnangeboten der Eingliederungshilfe nach §134 SGB lX ausgerichtet. Die Teilnehmer*innen lernen bei einem kompetenten Team aus Dozent*innen, die ihre langjährige Erfahrung und ihre Kenntnisse des Arbeitsfeldes einbringen und einen hohen Praxisbezug herstellen. Themen in den einzelnen Modulen sind unter anderem Gesprächstechniken, Entwicklungspsychologie, Gewaltprävention, Rechtliche Grundlagen, und Kinderschutz.
Das Blended-Learning Format (Kombination aus Online- und Präsenztagen) bietet den Teilnehmer*innen optimale Lernbedingungen für die jeweiligen Inhalte. Es werden verschiedene Lerntypen angesprochen. Durch Selbstlerneinheiten und Peergroup-Arbeiten wird eine Flexibilität des Lernens gewährleistet. In den Peergroups reflektieren die Teilnehmer*innen die Inhalte der Module in Bezug auf den Arbeitsalltag in der Einrichtung.
Die Qualifizierung ist vom LVR und LWL anerkannt und schließt mit einem Zertifikat ab
Die Paritätische Akademie NRW ist als AZAV-Träger anerkannt. Daher können Arbeitgeber für Teilnehmende unserer beruflichen Bildungsangebote dem Grunde nach Qualifizierungsgeld nach § 82a SGB III beantragen. Auch wenn die Maßnahme aktuell noch keine AZAV- Anerkennung hat.
Anmeldung
Regelungen zum Quereinstieg
Die Regelungen zum Quereinstieg im Sinne von SGB VIII und SGB IX finden Sie in den folgenden Dokumenten:
Rahmenbedingungen und Inhalte der praxisintegrierten Qualifizierungsmaßnahme „Quereinstieg in die stationäre Jugendhilfe gem. SGB VIII und Eingliederungshilfe gem. SGB IX“
Aufsichtsrechtliche Grundlagen – Fachkräftemangel
Kontakt
Kontaktieren Sie uns gern bei Fragen.
Christina Hölscher
Bildungsreferentin Berufliche Bildung
Telefon: 0202 28 22 523
christina.hoelscher@paritaet-nrw.org
Canan Akkaya
Sachbearbeiterin Berufliche Bildung
Telefon: 0202 28 22 229
canan.akkaya@paritaet-nrw.org