Berufsbegleitendes Studium Soziale Arbeit (B. A.)

Berufsbegleitend studieren als Mitarbeiter*in einer Mitgliedsorganisation des Paritätischen NRW: Soziale Arbeit (B. A.)

Das Studium der Sozialen Arbeit (B.A.) bietet in der berufsintegrierenden Form besondere Vorteile für alle Beteiligten. Dieses Angebot führen wir in Kooperation mit dem Paritätischen NRW und der SRH Hochschule in Nordrhein-Westfalen durch.

Vorteile

Für Arbeitnehmer*innen

Für Arbeitgeber*innen

Anmeldung zum Studium (Wintersemester 2024/2025)

Im Oktober 2024 beginnt der nächste berufsbegleitende Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit für Studierende aus Einrichtungen im Paritätischen NRW an der SRH Hochschule in Nordrhein-Westfalen am neuen Campus in Köln. 

Bitte melden Sie sich bis zum 31. August 2024 an. Einzelne Nachmeldungen sind noch möglich, sprechen Sie uns gerne an.

Zur Anmeldung

Das Studium in Kürze

Berufsbegleitend studieren - leichter als gedacht

Unsere Student*innen berichten von ihren Erfahrungen aus dem Studiengang Soziale Arbeit (B. A.).

Studium

Studienabschluss: Bachelor of Arts Soziale Arbeit
Studienbeginn: zum jeweiligen Wintersemester (Oktober)
Studienstruktur: 3 Präsenzblöcke + Selbstlerneinheiten + individuelles Coaching pro Semester
Studiengebühr:

monatlich 374,00 € als Mitarbeiter*in einer Mitgliedsorganisation

Sie sparen: 66 € pro Monat!

Immatrikulationsgebühr: 480,00 € (einmalig)

Voraussetzungen

Das Studium ist an Mitarbeiter*innen gerichtet, die aktuell im Sozialen Bereich mit einem Wochenpensum von mindestens 12,5 Stunden arbeiten. Für das berufsbegleitende Studium benötigt man einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss. Dies kann entweder ein bereits abgeschlossenes Studium sein oder eine abgeschlossene Berufsausbildung mit anschließender mindestens dreijähriger beruflicher Tätigkeit.

Weitere Informationen

Anerkennung

Wenn die Teilnehmenden bereits eine Ausbildung absolviert haben oder lange im Beruf arbeiten, können sie sich ihre Berufserfahrung anerkennen lassen. Vor der Anmeldung stellen Sie einen Antrag auf Anerkennung bzw. Anrechnung. Die SRH Nordrhein-Westfalen prüft den Antrag individuell. Wenn Praxiszeiten anerkannt werden, sparen Sie sich Prüfungsleistungen und Studienaufwand. Ein Beispiel: Erzieher*innen oder Heilerziehungspfleger*innen können sich bis zu drei Praxismodule anrechnen lassen. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Hochschule.

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Finanzierung

Sie interessieren sich für das berufsbegleitende Studium und möchten sich über Finanzierungsmöglichkeiten informieren oder beraten lassen, dann finden Sie auf der Homepage der Hochschule alle relevanten Informationen.

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Informationsveranstaltungen & Workshops


Weitere Informationen zur Hochschule und zum Studiengang

Anmeldung zum Studium

Nehmen Sie Kontakt auf

Sollten Sie Informationen benötigen, beraten wir Sie gern zu Ihren Fragen und stellen bei spezifischen Anliegen einen Kontakt zu Hochschule und den entsprechenden Kontaktpersonen her.

Portrait Nadine Koster

Nadine Koster

Bildungsreferentin Berufliche Bildung

Telefon: 0202 28 22 225
nadine.koster@paritaet-nrw.org