Seminarangebote Datenschutz in sozialen Organisationen

Unternehmen, die personenbezogene Daten erheben, verarbeiten und nutzen, haben nach § 38 des Bundesdatenschutzgesetzes Datenschutzbeauftragte zu bestellen. Dies trifft auf soziale Einrichtungen und Dienste ebenso zu wie auf jedes andere Unternehmen. Betriebliche Datenschutzbeauftragte dürfen nur bestellt werden, wenn die erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit vorliegen. Hier finden Sie aktuelle Kurse zum Thema.

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FAQ - Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie eine Übersicht mit Antworten zu den häufig gestellten Fragen

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