Seminarangebote Datenschutz in sozialen Organisationen

Unternehmen, die personenbezogene Daten erheben, verarbeiten und nutzen, haben nach § 38 des Bundesdatenschutzgesetzes Datenschutzbeauftragte zu bestellen. Dies trifft auf soziale Einrichtungen und Dienste ebenso zu wie auf jedes andere Unternehmen. Betriebliche Datenschutzbeauftragte dürfen nur bestellt werden, wenn die erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit vorliegen. Hier finden Sie aktuelle Kurse zum Thema.

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ZMS-Schulung für Redakteur*innen
Ein Angebot für Mitarbeitende des Paritätischen NRW
Inhouse-Seminar | Online
06.06.24
Online
kostenlos

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ZMS-Schulung für Redakteur*innen
Ein Angebot für Mitarbeitende des Paritätischen NRW
Inhouse-Seminar | Online
19.09.24
Online
kostenlos

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FAQ - Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie eine Übersicht mit Antworten zu den häufig gestellten Fragen

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