Programm | Kursdetails
Als Leitungskraft sind Sie für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten verantwortlich – und damit auch für die Gefährdungsbeurteilung. Es ist gesetzlich festgeschrieben, dass Arbeitgeber diese Beurteilung durchführen und dokumentieren müssen (§ 5 und § 6 des Arbeitsschutzgesetzes). Dabei berücksichtigen Sie den aktuellen Stand der Technik sowie Erkenntnisse aus den Bereichen Arbeitsmedizin, Hygiene und Ergonomie. Welche Rechtsprechungen sind aktuell gültig? Mit welchen Methoden können Sie physische und psychische Belastungen der Beschäftigen am Arbeitsplatz durch Prävention vermeiden? Und wie erfassen und dokumentieren Sie die Gefährdungsbeurteilung? Das lernen Sie in diesem Online-Seminar. Ebenso lernen Sie Rollen und Aufgaben weiterer Akteure im Arbeitsschutz (Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit etc.) kennen. Das Seminar ist an Leitungskräfte in sozialen Einrichtungen gerichtet, die ihre Aufgaben gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erfüllen müssen.

Inhalte

  • Rechtliche Grundlagen (u.a. Arbeitsschutzgesetz, DGUV Vorschrift 1)
  • Verantwortliche und beteiligte Akteur*innen
  • Anlässe für die Gefährdungsbeurteilung
  • Systematik und Unterschiede zwischen der physischen und psychischen Gefährdungsbeurteilung
  • Ermittlung von psychischen Belastungen
  • Gefährdungsbeurteilung planen, durchführen und bewerten
  • Dokumentationspflichten

Ihr Nutzen

Nach Abschluss des Moduls sind Sie in der Lage, gemeinsam mit den weiteren Akteur*innen im Arbeitsschutz physische und psychische Gefährdungen zu ermitteln und diese zu beurteilen. Sie legen notwendige Maßnahmen fest und führen diese durch. Darüber hinaus erwerben Sie die Kompetenz, die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und zu dokumentieren.

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