§ 1 Allgemeines
Mit der Veranstaltungsanmeldung erkennt der*die Teilnehmer*in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Paritätischen Akademie LV NRW e. V. (nachfolgend: Paritätische Akademie NRW) als Vertragsbestandteil verbindlich an.
§ 2 Anmeldung
- Die Anmeldung zu einer Veranstaltung ist über die Webseite der Paritätischen Akademie NRW, schriftlich (Post oder E-Mail) oder telefonisch möglich.
- Der Anmeldeschluss der einzelnen Veranstaltungen ist den einzelnen Ausschreibungen zu entnehmen. Die Anmeldung umfasst nur die Veranstaltung, die Buchung einer ggf. erforderlichen Anreise und Übernachtung erfolgt durch die*den Teilnehmer*in selbst.
- Anmeldungen sind rechtsverbindlich.
- Im Falle der Bestätigung der Anmeldung durch die Paritätische Akademie NRW entsteht der Vertrag. Erst mit der Bestätigung erlangt der*die Teilnehmer*in einen Anspruch auf eine Teilnahme.
- Die Teilnehmer*innen sind bei Zustandekommen des Vertrages verpflichtet, die entsprechenden Gebühren fristgerecht zu zahlen.
§ 3 Gebühren
- Für die Teilnahme an Veranstaltungen werden von den Teilnehmer*innen die Gebühren erhoben, die zum Zeitpunkt der Buchung gültig sind.
- Die Teilnahmegebühren und einzelnen Leistungen sind den jeweiligen Ausschreibungen zu entnehmen.
- Reise- und Übernachtungskosten sind in den Preisen nicht enthalten – diese trägt der*die Teilnehmer*in selbst.
- Erstattungen für ordnungsgemäß angebotene, aber nicht oder nicht vollständig abgenommene Leistungen erfolgen nicht.
§ 4 Zahlungsbedingungen
- Nach Beginn der Veranstaltung erhält der*die Rechnungsempfänger*in die Rechnung.
- Der gesamte Rechnungsbetrag ist 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig und auf das Konto der Paritätischen Akademie NRW zu überweisen.
§ 5 Durchführung der Veranstaltung
- Die jeweiligen Inhalte und der Ablauf der Veranstaltung sind den entsprechenden Ausschreibungen zu entnehmen.
- Um die Veranstaltungen für die Teilnehmer*innen effizient zu gestalten, ist die Gruppengröße grundsätzlich begrenzt.
- Die Paritätische Akademie NRW kann zu jedem Zeitpunkt Inhalt und Ablauf der Veranstaltungen in angemessenem Rahmen ändern, soweit dies erforderlich ist, um die Lernziele zu erreichen (z. B. Erweiterung der Seminarthemen um neue Aspekte aufgrund aktueller Entwicklungen).
- Die Paritätische Akademie NRW kann aus wichtigem Grund, z. B. bei Ausfall von Dozent*innen, die in den Ausschreibungen aufgeführt sind, andere Dozent*innen mit vergleichbarer Qualifikation einsetzen.
- Die Paritätische Akademie NRW kann aus wichtigem Grund, z. B. räumlichen Mängeln, das Tagungshaus, welches in den Ausschreibungen aufgeführt ist, durch ein anderes Tagungshaus, das innerhalb von NRW liegt, ersetzen. Eine Erstattung der Kosten für Übernachtungen oder Anreise (z.B. Flug- und Bahntickets) bzw. deren Stornokosten ist nicht möglich.
- Die Paritätische Akademie NRW kann aus wichtigem Grund, z. B. bei behördlichen Anordnungen, das in den Ausschreibungen angegebene Format der Veranstaltungen (Online, Präsenz und Hybrid) ändern. Eine Erstattung der Kosten für Übernachtungen oder Anreise (z. B. Flug- und Bahntickets) bzw. deren Stornokosten ist nicht möglich.
§ 6 Nichtzustandekommen und Wegfall von Veranstaltungen
- Die Paritätische Akademie NRW kann Veranstaltungen zusammenlegen oder ganz ausfallen lassen, falls ein zu geringes Teilnahmeinteresse besteht. Im Fall einer zu geringen Teilnehmer*innenzahl erfolgt die Absage nicht später als 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung. Eine Erstattung der Kosten für Übernachtungen oder Anreise (z. B. Flug- und Bahntickets) bzw. deren Stornokosten ist nicht möglich.
- Die Paritätische Akademie NRW kann auch aus wichtigem Grund (zum Beispiel kurzfristiger Ausfall des*der Dozent*in) Veranstaltungen absagen, sofern sie den Grund nicht zu vertreten hat. Eine Erstattung der Kosten für Übernachtungen oder Anreise (z. B. Flug- und Bahntickets) bzw. deren Stornokosten ist nicht möglich.
- Die Teilnehmer*innen können in diesen Fällen ihre Anmeldung stornieren oder nach Maßgabe freier Plätze eine andere Veranstaltung ihrer Wahl belegen (Ersatzveranstaltung). Bei einer Stornierung entfällt die Zahlungsverpflichtung.
§ 7 Rücktritt
- Der Widerruf richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt ebenfalls für das gesetzliche Kündigungsrecht aus wichtigem Grund.
- Darüber hinaus räumen wir ein Sonderkündigungsrecht mit folgenden Bedingungen ein:
- Bei Verhinderung ist eine umgehende Kündigungserklärung in Textform (bspw. per Post oder E-Mail) erforderlich.
- Bei einer Kündigung vor der Veranstaltungsbestätigung sind die Gebühren für die Veranstaltung nicht zu zahlen.
- Bei einer Kündigung nach Erhalt der Veranstaltungsbestätigung wird eine Bearbeitungs- und Ausfallgebühr erhoben, sofern kein*e Ersatzteilnehmer*in gestellt wird. Diese pauschalierte Gebühr beträgt für eine Kündigung bis 14 Tage vor Beginn 25 % der Teilnahmegebühr; erfolgt die Kündigung innerhalb von 14 Tagen vor Beginn, beträgt die Bearbeitungs- und Ausfallgebühr 50 % der Teilnahmegebühren. Bei Fernbleiben ohne vorherige Abmeldung oder bei einer Kündigung nach Beginn der Veranstaltung ist die gesamte Teilnahmegebühr fällig. Der*die Teilnehmer*in hat die Möglichkeit, nachzuweisen, dass der im konkreten Fall angemessene Betrag wesentlich niedriger ist, als die pauschalierte Gebühr.
- Ein*e Ersatzteilnehmer*in wird – sofern diese*r die notwendigen Voraussetzungen erfüllt – ohne zusätzliche Gebühren akzeptiert.
§ 8 Sonstiges
Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Gültig ab 1. Januar 2023