Als Fachkraft in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe haben Sie einen Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII: Bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung sind Sie angehalten zu handeln. Die im § 8a SGB VIII festgehaltenen Standards sind zum einen rechtlich bindend für die Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe, zum anderen hilfreiche Handlungsleitlinien für den Kinderschutz. Wie diese Standards aussehen, wie Sie Kindeswohlgefährdung erkennen und entsprechend zum Schutz von Kindern und Jugendlichen aktiv werden, lernen Sie in diesem Kurs. In diesem Kurs eignen Sie sich Kompetenzen an, wie Sie mit einer möglichen Kindeswohlgefährdung umgehen sollen.
Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass Sie aktuell als Fachkraft in pädagogischen Arbeitsfeldern in der Kinder- und Jugendhilfe oder angrenzenden Bereichen (Schule, Gesundheitswesen) arbeiten. Wenn Sie eine entsprechende Ausbildung und Berufserfahrung vorweisen können, erfüllen Sie am Ende des Kurses die Grundanforderungen an eine insoweit erfahrene Fachkraft nach § 8a SGB VIII. Sie erhalten ein Zertifikat der Paritätischen Akademie NRW mit dem Titel: " Fachkraft für den Kinderschutz in der Kinder- und Jugendhilfe - Qualifizierung als insoweit erfahrene Fachkraft im Sinne des § 8a SGB VIII“.
Sie möchten sich zur Fachberater*in weiterqualifizieren? Nachdem Sie sich bei uns zur insoweit erfahrenen “Fachkraft für den Kinderschutz” qualifiziert haben, können Sie an unserem Kurs zur Fachberatung nach § 8a und § 8b SGB VIII in der Kinder- und Jugendhilfe teilnehmen. Dort spezialisieren Sie sich und erweitern Ihre Kompetenzen im Kinderschutz. Die Qualifizierung zur Fachberatung ist an Personen gerichtet, die sich vertiefend mit den Inhalten des Kinderschutzes befassen und sicher andere Fachkräfte beraten möchten.
Dieser Kurs findet überwiegend als Onlineveranstaltung statt. Wenn Sie den Kurs überwiegend in Präsenz absolvieren möchten, empfehlen wir Ihnen den gleichnamigen Kurs mit nur einem Onlinemodul (Modul 2).
Jedes Modul beinhaltet zusätzlich zu den angegebenen Unterrichtszeiten 3 Unterrichtseinheiten. In der eigenverantwortlichen Lernzeit bereiten Sie Lerninhalte vor und nach und vertiefen sie.
Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass Sie aktuell als Fachkraft in pädagogischen Arbeitsfeldern in der Kinder- und Jugendhilfe oder angrenzenden Bereichen (Schule, Gesundheitswesen) arbeiten. Wenn Sie eine entsprechende Ausbildung und Berufserfahrung vorweisen können, erfüllen Sie am Ende des Kurses die Grundanforderungen an eine insoweit erfahrene Fachkraft nach § 8a SGB VIII. Sie erhalten ein Zertifikat der Paritätischen Akademie NRW mit dem Titel: " Fachkraft für den Kinderschutz in der Kinder- und Jugendhilfe - Qualifizierung als insoweit erfahrene Fachkraft im Sinne des § 8a SGB VIII“.
Sie möchten sich zur Fachberater*in weiterqualifizieren? Nachdem Sie sich bei uns zur insoweit erfahrenen “Fachkraft für den Kinderschutz” qualifiziert haben, können Sie an unserem Kurs zur Fachberatung nach § 8a und § 8b SGB VIII in der Kinder- und Jugendhilfe teilnehmen. Dort spezialisieren Sie sich und erweitern Ihre Kompetenzen im Kinderschutz. Die Qualifizierung zur Fachberatung ist an Personen gerichtet, die sich vertiefend mit den Inhalten des Kinderschutzes befassen und sicher andere Fachkräfte beraten möchten.
Dieser Kurs findet überwiegend als Onlineveranstaltung statt. Wenn Sie den Kurs überwiegend in Präsenz absolvieren möchten, empfehlen wir Ihnen den gleichnamigen Kurs mit nur einem Onlinemodul (Modul 2).
Inhalte
Modul 1: Kontexte und Formen der Kindeswohlgefährdung (Online
- Rolle und Aufgabe einer insoweit erfahrenen Fachkraft und Differenzierung zur Rolle der Fachberatung
- gesetzlicher Schutzauftrag
- präventiver und intervenierender Kinderschutz
- Einführung in § 8a SGB VIII
- Formen der Kindeswohlgefährdung
- Dynamik in den unterschiedlichen Formen
- Zugang zu Sorge- und Erziehungsberechtigte(n)
Modul 2: Rechtliche Rahmenbedingungen des Kinderschutzes (Online)
- Kinder und Eltern als Grundrechtsinhaber*innen
- Vergleich von § 8a SGB VIII mit § 4 KKG und § 1666 BGB
Modul 3: Gefährdung einschätzen, Kinder und Jugendliche beteiligen (Online)
- Instrumente zur Gefährdungseinschätzung
- Methoden der entsprechenden Beratung
- Vor- und Nachteile von Einschätzungsbögen
- Kontakt zu Kindern und Jugendlichen aufbauen und sie bei der Gefährdungseinschätzung und Hilfeplanung einbeziehen
- Arbeiten an Fallbeispielen
Modul 4: Eltern beteiligen/Im Hilfesystem kooperieren (Präsenz)
- Eltern bzw. Erziehungsberechtigte bei der Gefährdungseinschätzung und Hilfeplanung einbeziehen
- Problemakzeptanz, Problemkongruenz, Hilfeakzeptanz
- Kinderschutz im Netzwerk
Jedes Modul beinhaltet zusätzlich zu den angegebenen Unterrichtszeiten 3 Unterrichtseinheiten. In der eigenverantwortlichen Lernzeit bereiten Sie Lerninhalte vor und nach und vertiefen sie.
Barrierefreiheit
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