Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz und das Landeskinderschutzgesetz NRW geben einer interdisziplinären Zusammenarbeit als Verantwortungsgemeinschaft zur Qualitätssicherung und -entwicklung im Kinderschutz ein besonderes Gewicht. Die Praxis zeigt, wie wichtig eine gute Kooperation zwischen den Akteur*innen der am Kinderschutz beteiligten Berufsgruppen und Einrichtungen ist, um Kinder und Jugendliche besser vor Gewalt zu schützen. In diesem Kontext kommt den (neuen) kommunalen Netzwerken Kinderschutz u.a. die Aufgabe zu, die Rahmenbedingungen für eine effektive Zusammenarbeit bei möglichen Kindeswohlgefährdung sicher zu stellen. Aber wie gelingt interdisziplinäre Kooperation?

Damit Kinderschutz gelingt, müssen Rollen und Aufgaben, rechtliche Rahmenbedingungen und Grenzen der jeweiligen Tätigkeit, Berufs-, Handlungs- und Eingriffslogiken der am Kinderschutz beteiligten Akteur*innen bekannt sein und aufeinander abgestimmt werden. In diesem Seminar tauschen Sie sich mit verschiedenen Akteur*innen der (neuen) Netzwerke für dem Kinderschutz aus und entwickeln ein gemeinsames Verständnis der interdisziplinären Zusammenarbeit. Sie erfahren die Grundlagen der interdisziplinären Kooperation, lernen Voraussetzungen für eine gelingende Zusammenarbeit im Kinderschutz kennen, reflektieren die eigene berufliche Rolle und entwickeln eigene Ideen für eine interdisziplinäre Kooperation vor Ort. Angesprochen sind alle Fachkräfte der unterschiedlichen am Kinderschutz beteiligten Akteure (öffentliche und freie Jugendhilfe, Eingliederungshilfe, Schule, Gesundheitshilfe, Justiz, Polizei, Verwaltungsbehörden) in Nordrhein-Westfalen.

Dieses Seminar kann auch als Inhouse-Fortbildung für Ihr lokales und regionales Netzwerk für den Kinderschutz gebucht werden und wird dann an Ihre zeitlichen und strukturellen Bedarfe vor Ort angepasst.

Basis dieser Fortbildung ist das Handlungs- und Maßnahmenkonzept der nordrhein-westfälischen Landesregierung im Bereich „Sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche – Prävention, Intervention, Hilfen“. Das Curriculum wurde im Auftrag einer interministeriellen Arbeitsgruppe entwickelt und darf ausschließlich durch Dozent*innen umgesetzt werden, die durch das Kompetenzzentrum Kinderschutz NRW ausgebildet wurden.

Inhalte

  • Das Kind im Mittelpunkt des interdisziplinären Kinderschutzes (UN-Kinderrechtskonvention, gesetzliche Grundlagen)
  • Definitionen und Begriffsklärung: (interdisziplinäre) Kooperation, Kinderschutz, Netzwerke, Gefährdungsformen und Verfahrenswege
  • Ein gemeinsames Ziel- und Aufgabenverständnis entwickeln
  • Gelingensfaktoren und Stolpersteine für interdisziplinäre Kooperation im Kinderschutz
  • Rollen und Aufgaben im Kinderschutz
  • Rechtliche Grundlagen und Vorgaben der verschiedenen Berufsgruppen und die Auswirkungen auf die Qualität der Kooperation
  • Erfahrungsaustausch und Reflexion der Grenzen der Professionen und wechselseitigen Abhängigkeiten im Kinderschutz
  • Reflexion der eigenen Berufsrolle und Haltung
  • Ebenen und Formen von Kooperation: fallübergreifende und fallbezogene Kooperation, Mitteilungswege, gemeinsame Standards usw.
  • Bedingungen für gute Netzwerkarbeit und gelingende Kooperation
  • Schweigepflicht und Datenschutz: Wer darf, muss wann mit wem worüber sprechen
  • Beispiele aus der Praxis: Umgang mit unterschiedlichen Perspektiven
  • Zugang zu und Beteiligung von Kindern und ihren Familien
  • Kommunikation und Strategien im Umgang mit Uneinigkeit

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