BEI_NRW – Bedarfe ermitteln, Teilhabe gestalten

Das Bedarfsermittlungsinstrument BEI_NRW

Das Bedarfsermittlungsinstrument BEI_NRW - Bedarfe ermitteln, Teilhabe gestalten wurde gemeinsam vom Landschaftsverband Rheinland (LVR) und dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) entwickelt, um die im Bundesteilhabegesetz (BTHG) verankerte Bedarfsermittlung auf Grundlage der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) umzusetzen. Mit dem neuen Instrument gibt es nun einen landesweit einheitlichen und verpflichtenden Prozess für die personenzentrierte Bedarfsermittlung in der Eingliederungshilfe. Künftig wird damit der Fokus auf mehr Selbstbestimmung und Teilhabe sowie das Recht auf individuelle Leistungen für Menschen mit Behinderung gelegt werden. Die Hilfeplanung wird dabei von den Hilfeplaner*innen gemeinsam mit den Klient*innen vorgenommen. Somit ist sie - ausgehend von individuellen Lebenslagen - personenzentriert und bedarfsgerecht.

Qualifizierungsangebote

Durch die verpflichtende Einführung des BEI_NRW für alle Bedarfsermittlungen, sind für Sie als Fachkraft fundierte Kenntnisse in der Anwendung der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) sowie erforderliche Handlungskompetenzen in der Arbeit mit dem neuen Bedarfsermittlungsinstrument unabdingbar. Nutzen Sie unsere Qualifizierungsangebote, um das neue Bedarfsermittlungsinstrument BEI_NRW sowie seine zentrale Ausrichtung an der ICF kennenzulernen. Somit sind Sie bestens dafür gerüstet, das neue Instrument zukünftig im Rahmen einer personenzentrierten Bedarfsermittlung anzuwenden.
 

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Kontakt

Portrait Nadine Koster

Nadine Koster

Bildungsreferentin Berufliche Bildung

Telefon: 0202 28 22 225
nadine.koster@paritaet-nrw.org

 
Portrait Ina Lückerath

Ina Lückerath

Sachbearbeiterin Berufliche Bildung

Telefon: 0202 28 22 230
ina.lueckerath@paritaet-nrw.org